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   BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58   

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BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58 (https://dejure.org/1958,4752)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1958 - 5 StR 359/58 (https://dejure.org/1958,4752)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1958 - 5 StR 359/58 (https://dejure.org/1958,4752)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 384/54

    Behandlung eines zehnjährigen Mädchens an den Genitalien gegen den Willen der

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58
    Das setzt aber voraus, daß besondere Umstände hinzukommen, die einen unmittelbaren Angriff auf die Ehre des Erziehungsberechtigten erkennen lassen, aus denen die Mißachtung seiner Ehre deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. RG JW 1936, 222 25 ; RG JW 1938, 790 6 ; RG HRR 1939, 394; BGH NJW 1951, 5321 21 ; BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]).

    Die Entscheidung BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54] betrifft einen Fall, der mit dem vorliegenden Falle nicht verglichen werden kann.

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58
    Es fehlt in der schriftlichen Revisionebegründung die nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderliche Angabe der Beweismittel, deren sich die Strafkammer nach Auffassung der Revision zur weiteren Sachaufklärung hätte bedienen müssen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58
    Tateinheit zwischen § 177 und § 176 I StGB wurde angenommen, weil das Drücken der Hand der Zeugin B. auf das Glied des Angeschuldigten zwar den Tatbestand des § 176 I 1, nicht aber den des § 177 StGB erfüllen kann, der ganze Vorgang aber eine natürliche Handlungseinheit sein dürfte (vergl. BGHSt 1, 154 [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]).
  • BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58
    Die Entscheidung BGH NJW 1951, 531 befaßt sich mit einem Fall, in dem der Täter mit einem 16jährigen Mädchen verkehrt hat, das in seinem Haushalt als Hausgehilfin tätig war.
  • RG, 07.06.1929 - I 275/29

    Was ist in §§ 337, 344 Abs. 1 StPO. unter dem "Urteil" zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58
    Die Entscheidung RGSt 63, 184, 186 ergibt nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Hierbei hat es sich regelmäßig um Fälle gehandelt, in denen der Täter an oder mit einem Kinde, dessen Eltern er zumeist kannte, unzüchtige Handlungen vornahm, wobei er durch die besondere Gestaltung der Tatumstände gleichzeitig das Ansehen der Eltern mißachtete (BGH NJW 1951, 531 Nr. 21; BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]; BGH 4 StR 767/53 vom 18. März 1954, 5 StR 359/58 vom 10. Oktober 1958 sowie weitere unveröffentlichte Entscheidungen).

    Wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in dem o.a. Urteil 5 StR 359/58 zutreffend ausgeführt hat, denkt ein Täter, der den Erziehungsberechtigten nicht kennt, in aller Kegel nicht daran, daß er mit seinem Verhalten auch eine Mißachtung der Eltern, des Vormundes oder der sonst erziehungsberechtigten Personen zum Ausdruck bringt.

  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 518/58

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung einer Strafkammer - Zulassung eines

    Es müssen besondere Umstände dazukommen (RG JW 1938, 790; BGH NJW 1951, 531, [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51] Nr. 21; 5 StR 359/58 vom 10. Oktober 1958); solche hat die Strafkammer festgestellt.
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Derartige besondere Umstände sind von der Rechtsprechung z.B. darin gesehen worden, daß der Täter verheiratet war und unter Ausnutzung seiner sozialen Stellung geschlechtliche Beziehungen anknüpfte (BGH NJW 1951, 531), der Geschlechtsverkehr in der Wohnung der Eltern stattfand (BGH Urt. v. 10. Oktober 1958 - 5 StR 359/58 -) oder der Täter mit den Eltern freundschaftlich verkehrte (BGH Urt. v. 24. September 1953 - 3 StR 56/53 -).
  • BGH, 13.02.1962 - 5 StR 643/61

    Verletzung der Geschlechtsehre eines jungen Mädchens als Beleidigung gegenüber

    Es müssen besondere Umstände hinzukommen, die einen unmittelbaren Angriff auf die Ehre des Erziehungsberechtigten erkennen lassen (BGH NJW 1951, 531; BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]; 5 StR 359/58 vom 10. Oktober 1958).
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